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Wirtschaftsbeziehungen

Derzeit sind die belarussisch-schweizerischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen erheblich eingeschränkt aufgrund der negativen Auswirkungen der völkerrechtwidrigen restriktiven Maßnahmen der EU, denen sich auch die Schweizerische Eidgenossenschaft angeschlossen hat.

Zur Förderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen wurden von Minsk und Bern eine Reihe bilateraler institutioneller Kooperationsgremien eingerichtet, deren Arbeit sich auf die Förderung des Aufbaus von für beide Seiten vorteilhaften Branchen- und Geschäftskontakten sowie auf die Entwicklung vielversprechender kooperationsbereiche konzentrierte:

Die gemischte Wirtschaftskommission Schweiz–Belarus,

Der Belarussisch-Schweizerische Wirtschaftsrat.

Derzeit ist die Arbeit dieser Gremien auf Initiative der Schweizer Seite ausgesetzt.

Infolge der konsequenten Übernahme der unrechtmäßigen restriktiven Maßnahmen der EU durch Bern und der in den letzten Jahren verbreiteten Overcompliance-Praxis wurden die Lieferungen in die Schweiz einer ganzen Reihe von gefragten belarussischen Waren eingestellt (Holzverarbeitungsprodukte, Metallprodukte u.a.m.), die zur Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beigetragen haben. Neben den direkten sanktionsbedingten Beschränkungen wird der Handelsverkehr durch Schwierigkeiten in den Bereichen des Zahlungsverkehrs und der Logistik behindert.


Gleichzeitig zählt die Schweiz nach wie vor zu TOP-10 von größten Investoren in Belarus, gemessen an ausländischen Direktinvestitionen auf Nettobasis.


Von besonderer Bedeutung für die belarussischen Dienstleistungsexporte in die Schweiz ist das im Februar 2014 in Genf unterzeichnete zwischenstaatliche Abkommen über den internationalen Güterverkehr auf genehmigungsfreier Basis.

 

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