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Verfahren zum Versenden von Dokumenten per Post

Für die Rücksendung der Reisepässe außerhalb der Schweiz werden ausländische Briefmarken, sowie die International Postal Coupons nicht akzeptiert

Bei der Entscheidung, Dokumente zur Bearbeitung eines Visums der Republik Belarus an die Postanschrift des Konsularbüros der Republik Belarus in der Schweiz zu senden, erklärt sich der Antragsteller automatisch mit Folgendem einverstanden:

1. Der Versand erfolgt durch den Antragsteller unter Berücksichtigung aller möglichen Risiken, die mit der Arbeit der Postdienste in der Schweiz verbunden sind.

2. Die Konsularabteilung haftet nicht für die Einhaltung der Zusendungstermine und für Aushändigung der Post. Sollen Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich, bitte, an die zuständigen Postämter. Die Aufgaben des konsularischen Dienstes umfassen nicht die Fragen nach den Gründen für den möglichen Verlust von per Post versendeten Dokumenten.

3. Die Bearbeitung von per Post eingereichten Visumanträgen fängt erst dann an, wenn sie komplett sind und den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Dauer der postalischen Zustellung wird der Bearbeitungszeit der Unterlagen nicht zugerechnet. Die Visumunterlagen sind frühzeitig vor der Einreise einzureichen.

4. Falls die Unterlagen per Post gesendet werden, soll ein frankierter mit dem erforderlichen Porto Rückumschlag mit Empfängeradresse beigelegt werden. Die ohne frankierte Rückumschläge eingereichte Post wird den Antragstellern nicht zurückgesendet. Bezüglich der Abholung oder Rücksendung der Unterlagen wenden Sie sich, bitte, persönlich an das Konsularbüro in Muri bei Bern. Bei der Vorbereitung des Rückumschlags wird es dringend empfohlen, die Sendungsnummer Ihrer gewünschten Rücksendung selbstständig aufzubewahren, bevor Sie die Visaunterlagen ans Konsularbüro senden.

5. Die den Anforderungen nicht entsprechenden Visumunterlagen (fehlende und unvollständige Visumanträge, Pässe, Fotos, andere Unterlagen) werden den Antragstellern ohne Bearbeitung zurückgewiesen. Die Verantwortung des Konsulardienstes umfasst nicht die vorherige Benachrichtigung über die Zurückweisung der Bearbeitung des Visumantrags mit Mängeln.

6. Das Konsularbüro behält sich das Recht vor, persönliche Einreichung der Unterlagen sowie zusätzliche Unterlagen, falls notwendig, zu verlangen.

7. Das Konsularbüro gibt zu Posteingängen und zum Postversand keine Auskünfte. Bitte nutzen Sie hierzu die Online-Ressource der deutschen Postdienste im Internet, (z.B. Schweizer Post unter https://service.post.ch/ekp-web/ui/list oder DHL Express unter www.dhl.ch) in denen Sie den Status Ihrer Postsendung über die Sendungsnummer verfolgen können.

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