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Anforderungen an Dokumente

Foto

Format

Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand). Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm. Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten). Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.

Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung

Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme). Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt). Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone. Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern). Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt !). Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht. Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.

Brillenträger

Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden. Keine Spiegelung der Brillengläser. Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille. Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.

Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast

Foto muss scharf und kontrastreich sein. Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht). Natürliche Hauttöne. Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.

Hintergrund

Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten. Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.

Kopfbedeckung

Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc. Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.


Versicherung:

Das Dokument soll als Kopie vorgelegt werden und folgende Informationen enthalten:

Bezeichnung und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft, Telefonnummern der Gesellschaft oder deren Auslandskontakttelefonnummern, Name, Vorname, Vatersname (wenn üblich) des ausländischen Versicherungsnehmers;
Bestätigung, dass die Versicherung auf dem Territorium der Republik Belarus gilt;
Bestätigung, dass der gesamte Aufenthaltszeitraum des ausländischen Staatsbürgers in der Republik Belarus abgedeckt ist;
Bestätigung, dass die Versicherungssumme mindestens 10000 Euro beträgt.

Ausländische Staatsbürger, die ohne Visum in die Republik Belarus einreisen dürfen, und für die eine Krankenversicherungspflicht besteht, legen ihren Versicherungsvertrag oder ihre Versicherungskarte, die den oben aufgeführten Anforderungen entsprechen müssen, bei der Einreise dem Grenzschutzbeamten vor.

Registrierung:

Reisende, die sich länger als 5 Tage in Belarus aufhalten werden, müssen sich innert 10 Tagen nach der Einreise bei dem lokalen Migrationsdienst registrieren lassen (elektronische Registrierung). Die Registrierung wird in der Regel durch das Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, vergewissern Sie sich, dass Ihr Gastgeber die Formalitäten erledigt.

Um sich registrieren zu können, benötigen Sie einen Computer, ein Mobiltelefon oder ein Tablet mit Internetzugang. Gehen Sie mit einem beliebigen Browser auf die Website des einheitlichen Portals für elektronische Dienste https://portal.gov.by, wählen Sie die Arbeitssprache aus und erstellen Sie ein persönliches Konto unter Verwendung der E-Mail-Adresse. Wählen Sie dann in Ihrem Konto auf der Registerkarte „Verfügbare Dienstleistungen“ die Kategorie „Staatsbürgerschaft und Migration“ aus, bestellen Sie die Dienstleistung und füllen Sie den Antrag aus (Ausländerregistrierungscode 200.12.14.1.).

Der Antrag sollte den Nachnamen und den Namen eines Ausländers in lateinischer oder kyrillischer Sprache enthalten, wie im Reisepass angegeben (eine Option ist ausreichend), Passinformationen, Versicherung, Datum der Einreise, Adresse des vorübergehenden Aufenthalts. Es gibt auch eine Spalte mit Informationen zum Visum. Wenn beispielsweise ein Ausländer im visumfreien Modus nach Belarus kommt, muss sie nicht ausgefüllt werden. Es ist auch darauf zu achten, dass alle auszufüllenden Felder korrekt ausgefüllt sind. Dann muss man alle eingegebenen Daten überprüfen und auf die Schaltfläche „Bewerbung senden“ klicken. Nach einigen Sekunden sollte eine Nachricht über die erfolgreiche Registrierung angezeigt werden. Andernfalls empfiehlt das System, sich an die Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration zu wenden, wenn die Informationen nicht übereinstimmen.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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