Notwendige Dokumente
EINREISEVISUM NACH BELARUS Ein- und Ausreise nach/von Belarus, sowie Durchreise durch das Gebiet des Landes sind nur mit einem gültigen Pass (oder einem anderen Dokument, das für Auslandsreisen bestimmt ist), sowie einem Visum möglich (über die visafreie Einreise informieren Sie sich bitte hier). Um das belarussische Einreisevisum zu bekommen, muss man sich an eine beliebige diplomatische Vertretung oder Konsulareinrichtung, sowie an die Hauptkonsularverwaltung des Aussenministeriums von Belarus (sie befindet sich in Minsk) wenden. Fehlt eine belarussische Botschaft im konkreten Land, können dessen Staatsbürger das Einreisevisum nach der Ankunft im Nationalen Flughafen „Minsk-2“ bekommen. Andere Ausländer, die nach Belarus kommen, sollen sich für den Erwerb eines Visums an die diplomatischen Vertretungen wenden. Die Ausnahmen sind die ausländischen Bürger, die nach Belarus mit einer offiziellen Delegation, nach Einladung staatlicher Behörden, sowie in Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung oder mit dem Tod eines nahen Verwandten oder Familienangehörigen kommen (bei Vorlage offizieller Papiere, die solche Umstände bestätigen). |
EINREISEVISA Man unterscheidet folgende Arten der belarussischen Einreisevisa: |
DURCHREISEVISUM (TYP B) Das Durchreisevisum ist für die Durchreise durch das Gebiet von Belarus bestimmt. Es wird höchstens für ein Jahr ausgestellt und gilt innerhalb von 48 Stunden ab dem Tag der Einreise in das Hoheitsgebiet von Belarus. Die Ausreise mit einem solchen Visum soll spätestens innert 48 Stunden nach der Einreise erfolgen. Für nähere Informationen siehe Abschnitt „Visum“. |
KURZFRISTIGES VISUM (TYP C) Das kurzfristige Visum ist der Haupttyp von Visa, das für Ausländer ausgestellt wird und für Studium, Tourismus, Privatbesuch und andere Ziele bestimmt ist. Das Visum gilt 90 Tage. Für nähere Informationen siehe Abschnitt „Visum“. |
LANGFRISTIGES VISUM (TYP D) Ein langfristiges Visum wird für einen länger als 90 Tage dauernden Aufenthalt in Belarus ausgestellt. Es gilt ein Jahr und ist für Geschäftskontakte, Teilnahme an Sport- und Kulturveranstaltungen, Ausübung journalistischer Tätigkeit und andere Ziele bestimmt. Für nähere Informationen siehe Abschnitt „Visum“. Die Visa sind abhängig von der Zahl erlaubter Einreisen folgenderweise aufgeteilt: ♦ Einfache Visa (ihre Besitzer haben das Recht auf die einmalige Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus Belarus im vorgegebenen Zeitraum und innert der angegebenen Zahl der Tage, aber nicht mehr als insgesamt 90 Tage). ♦ Zweifache Visa (Sie geben Recht auf die zweimalige Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise aus Belarus im Zeitraum vom im vorgegebenen Zeitraum und innert der angegebenen Zahl der Tage, aber nicht mehr als insgesamt 90 Tage). ♦ Mehrfache Visa (Sie erlauben die mehrfachen (mehr als zwei Male) Einreisen, den Aufenthalt und die Ausreise aus Belarus im vorgegebenen Zeitraum und innert der angegebenen Zahl der Tage, aber nicht mehr als insgesamt 90 Tage). |
DOKUMENTE, DIE FÜR DEN ANTRAG NOTWENDIG SIND Die Prüfung der Dokumente für die Erteilung eines Visums ist auf fünf Arbeitstage befristet (ab dem Tag der Einreichung aller Dokumente). Im Fall einer dringenden Prüfung kann die Entscheidung über die Erteilung eines Visums / Absage der Erteilung eines Visums innert von zwei Arbeitstagen (48 Stunden) getroffen werden. Das staatliche Organ, das das Visum ausstellt, ist berechtigt, keinen Grund für die Absage der Erteilung eines Visums anzugeben. Der Beschluss über die Erteilung des Einreisevisums ist endgültig und unterliegt keiner Revision. Für nähere Informationen siehe Abschnitt „Visum“. |
KONSULARISCHE GEBÜHR Die Bezahlung der konsularischen Gebühr erfolgt nur bargeldlos durch die elektronischen Zahlungen mit einer Bankkarte, eine Banküberweisung auf das Konto der Botschaft (des Konsulats), das Scheckbuch und auf eine andere Weise, die in jeder konkreten diplomatischen Vertretung gilt. Für nähere Informationen siehe Abschnitt „Visum“. |
KONSULARISCHE UNTERSTÜTZUNG Über Visa, Staatsbürgerschaft und andere konsularische Fragen können Sie sich in der Hauptkonsularverwaltung des Aussenministeriums von Belarus erkundigen: +375 17 222 26 65 +375 17 279 28 72 +375 17 279 20 58 |