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REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINFUHR VON WAFFEN IN DIE REPUBLIK BELARUS

 

REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINFUHR VON WAFFEN IN DIE REPUBLIK BELARUS

Die Jäger und Liebhaber des Sportschießens sind häufige Gäste in der Republik Belarus. Sie müssen sich an die Regeln der Einfuhr von Zivil- und Dienstwaffen, ihren Grundteilen und Patronen erinnern.

Waffen und Munitionen gehören zu den Waren, deren Einfuhr auf das Gebiet der Zollunion (d.h. auch nach Belarus) beschränkt ist. Das Dokument, das die Ordnung ihrer Bewegung durch die Zollgrenze regelt, gilt für alle, die solche Waren für die nicht kommerziellen Zwecke einführen.

LIZENZIERUNG VON WAFFEN UND MUNITIONEN  

Waffen und Munitionen darf man nach Belarus nur nach dem Erwerb der Lizenz hineinfahren. Solche Dokumente erteilt das Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Belarus. Außerdem braucht man für die Einfuhr von Waffen die Genehmigung des Ministeriums für innere Angelegenheiten und der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten des Stadtexekutivkomitees der Stadt Minsk oder der Gebietsverwaltungen für innere Angelegenheiten. Die Gültigkeitsfrist der Genehmigung ist 6 Monate ab dem Ausstellungstag der Urkunde. 

Für die Ausfertigung der Lizenz muss man beim Ministerium für innere Angelegenheiten die unten angegebenen Dokumente vorlegen:

ausgefüllte und ausgefertigte Erklärung über die Erteilung von Lizenz;

elektronische Kopie der Erklärung im Format, das durch die Kommission der Zollunion bestätigt wurde. Dabei muss die Kopie mit Hilfe von der unentgeltlichen Software, die durch die Kommission ausgearbeitet wurde, oder mit Hilfe von ihrem genauen Analog geschaffen werden;

Kopie des Außenhandelsvertrags und im Fall seines Fehlens – eines anderen Dokumentes, das die Absichten der Parteien bestätigt;

Kopie des Dokumentes über die Anmeldung bei der Steuerbehörde;

Kopie der Lizenz für die Ausübung der Tätigkeit, die mit den Zivil- und Dienstwaffen und Munitionen zu diesen, Sammlung und Ausstellung von Waffen und Munitionen verbunden ist;

andere Dokumente, wenn sie durch den Beschluss der Kommission bestimmt wurden.

Wenn die Erklärung auf die Erteilung der Lizenz für die Einfuhr von einigen Arten, Typen und Modellen von Waffen ausgefertigt wird, wird zur Erklärung die Anlage ausgefertigt. Die Lizenz wird nach der Vorlage vom Antragsteller des Dokumentes, das die Bezahlung der Gebühr bestätigt, erteilt.

Nach der Einfuhr muss man die Waffen zertifizieren, sowie bei den Gesundheitsbehörden das Dokument über die Zulässigkeit der Auswirkung auf den Organismus des Menschen der Vernichtungsfaktoren von Waffen erhalten.

Innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der Einreichung der Dokumente erteil das Ministerium für innere Angelegenheiten die Lizenz oder sagt ihre Erteilung ab. Der Grund für die Absage kann das Vorhandensein von nicht vollen oder unglaubwürdigen Angaben in Dokumenten, die Nichteinhaltung von Anforderungen, die durch das Abkommen über die Lizenzierung vorgesehen sind, sowie die Verletzung der internationalen Verpflichtungen, die infolge der Erfüllung des Vertrags eintreten kann, sein. 

Der Beschluss über die Absage muss begründet sein, und er wird an den Antragsteller in schriftlicher Form vorgelegt. Das Fehlen von Lizen ist sinngemäß der Grund für die Absage der Erledigung von Zollformalitäten für die Waffen.

FÄLLE, IN DENEN MAN KEINE LIZENZ BRAUCHT

Die Lizenz ist nicht immer erforderlich. Unter der Bedingung der Genehmigung für die Einfuhr werden die Waffen, die durch die natürlichen Personen im Drittland für den persönlichen Gebrauch erworben wurden, nicht lizenziert. Dasselbe betrifft die provisorische Einfuhr von Waffen durch die natürlichen Personen oder Sportorganisationen für die Teilnahme an den Sportwettbewerben und an der Jagd.

Außerdem braucht man keine Lizenz für die Einfuhr von Waffen durch die natürlichen Personen, die nach Belarus zum Zweck des ständigen Wohnsitzes einfahren, sowie für die provisorische Einfuhr von Waffen für die Teilnahme an den Ausstellungen. Letztendlich werden die Erzeugnisse, die nach der Konstruktion der Waffe ähnlich sind, die einen Kulturwert haben, aber zu den Antiquitäten nicht gehören, nicht lizenziert.

Belarusian Diplomatic Missions

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