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REGELN UND VORSCHRIFTEN FÜR DIE EINFUHR VON PFLANZEN IN DAS GEBIET VON BELARUS

Die Pflanzen oder quarantänepflichtige Erzeugnisse dürfen nach Belarus nur beim Vorhandensein von entsprechenden tierärztlichen und medizinischen Zeugnissen eingeführt werden.

Alle Pflanzen unterliegen der Quarantäne- und Pflanzenschutzkontrolle an Orten der Ankunft und der Untersuchung an Orten der Beendigung der Zollabfertigung, bei der Notwendigkeit wird die Quarantäneexpertise durchgeführt.

Die Einfuhr von Pflanzen in Postsendungen, sowie im Handgepäck ist ohne Begleitung vom Pflanzenschutzzertifikat unter der Bedingung genehmigt, dass diese Erzeugnisse kein Pflanz- oder Saatgut oder Kartoffel sind. 

Die Einfuhr von Kartoffeln in Postsendungen, sowie im Handgepäck ist ohne Begleitung vom Pflanzenschutzzertifikat des Ausfuhrlandes verboten

Obst und Beeren, Pflanzgut von beliebigen Pflanzen, Topfpflanzen, Schnittblumen und anderes Saatgut, die in das Gebiet der Republik Belarus einzuführen sind, müssen vom Pflanzenschutzzertifikat des Ausfuhrlandes begleitet werden.

Die angegebenen Pflanzen müssen frei von Quarantäneobjekten sein (d.h. sie müssen nicht verseucht sein).

Wiederum wird die Einfuhr vom Saatgut, sowie von Topfpflanzen in Postsendungen und im Handgepäck in Begleitung vom Pflanzenschutzzertifikat genehmigt. Diese Regel gilt nur für Familie der Rosengewächse nicht (Rose, Hagedorn, Spiräe, Quittenmispel, Feuerdorn, Stranvaesia, Faulbeerbaum, Mispel, Dornkirschen), deren Einfuhr verboten ist.

Wenn man die Quarantäneerreger der Krankheiten im Ausschnitt von lebenden Blumen in der Partie aus einigen Sorten entdeckt wurden, unterliegen der Rückgabe oder der Vernichtung die verseuchten Sorten.

Die Einfuhr in das Gebiet von Belarus der Getreide und Nichtgetreiderohstoffe wird nur den Organisationen genehmigt, die in die durch das Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Republik Belarus bestätigte Spezialliste eingetragen sind.

Die Quarantäneerzeugnisse mit dem niedrigen pflanzenschutzrechtlichen Risiko (z.B. Kaffee, Tee oder Trockenpilze) werden nach Belarus ohne Begleitung vom Pflanzenschutzzertifikat des Ausfuhrlandes eingeführt. Solche Erzeugnisse unterliegen der pflanzenschutzrechtlichen Quarantänekontrolle und der Durchsuchung an Orten der Beendigung der Zollabfertigung.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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