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Bericht des Aussenministeriums von Belarus “Die eklatantesten Fälle von Menschenrechtsverletzungen in einigen Ländern”

04.07.2022 г.

Die Unfehlbarkeit und Überlegenheit des kollektiven Westens in Menschenrechtsfragen ist eines der hartnäckigen Stereotypen, die sich seit Jahrzehnten in den Köpfen der Bürger aus anderen Regionen festgesetzt haben.

Das tief verwurzelte Wahrnehmungsmuster der westlichen Demokratien ist ein erfolgreiches Produkt der Informationsarbeit der politischen Technologie.

Mit der Veröffentlichung eines weiteren Berichts mit dem Titel “The Most Resonant Human Rights Violations in Certain Countries of the World — 2022” will das belarussische Aussenministerium den Mythos von der Unfehlbarkeit der westlichen Länder in Bezug auf die Menschenrechte durch einen kurzen Überblick entkräften.

In dem Dokument werden Fakten und Fotos aus offenen Quellen, einschliesslich der Medien und Dokumente internationaler Institutionen, zusammengestellt, die hauptsächlich das Vorgehen westlicher Staaten sowohl gegen Massenaktionen als auch gegen Bürger, die eine andere Meinung als die Behörden vertreten, betreffen.

Kurz gesagt kann der Bericht-2022 als eine Darstellung einer Politik der systematischen Diskriminierung beschrieben werden, die von westlichen Regierungen gegen einen erheblichen Teil ihrer eigenen Bevölkerung betrieben wird.

Der Bericht soll im öffentlichen Raum zeigen, dass keiner der Staaten der Welt die internationalen Instrumente, die Menschenrechtsverpflichtungen enthalten, in dem idealen Masse umsetzt, wie sie auf dem Papier stehen.

Der Bericht bestätigt, dass solche internationalen Verpflichtungen ein utopisches Abbild einer in der Praxis unerreichbaren Realität sind, während die aus ihrer Auslegung abgeleiteten internationalen Standards subjektive Meinungen parteiischer Experten sind.

Die Position des belarussischen Aussenministeriums bleibt unverändert und geht von der Auffassung aus, dass die internationale Dimension von Menschenrechtsfragen, einschliesslich internationaler Abkommen und einschlägiger Organisationen und Institutionen, darunter im Rahmen der Vereinten Nationen, genützt werden muss, um die nationalen Systeme ausschliesslich durch Instrumente der freiwilligen internationalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Prinzipien der souveränen Gleichheit der Staaten und der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten zu verbessern.

Jede Massnahme internationaler Institutionen, die darauf abzielt, Vorreiter und Aussenseiter bei der Einhaltung der Menschenrechte zu bestimmen, überschreitet ihr Mandat und widerspricht dem Wesen der internationalen Zusammenarbeit.

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