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Typische Fragen zum 30-tägigen visafreien Reiseverkehr

1. Kann man am Ende der Reise die Republik Belarus über jeden beliebigen Grenzübergang oder nur über den Flughafen verlassen?
Die Ein-und Ausreise beim 30-tägigen visafreien Reiseverkehr erfolgt ausschließlich über den Nationalen Flughafen Minsk.

2. Ab welchem Termin tritt der Erlass über den 30-tägigen visafreien Reiseverkehr in Kraft?
Der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 295 vom 24.07.2017 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 8 vom 09.01.2017 trat am nächsten Tag nach dessen Veröffentlichung – am 27. Juli 2018 – in Kraft.

3. Ausländer können nur über den Nationalen Flughafen ein- und ausreisen? Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch in Grodno unter bestimmten Voraussetzungen eine visafreie Einreise für Ausländer möglich ist, können Ausländer auch über Grodno ausreisen?
Ein-und ausreisen im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs kann man ausschließlich über den Nationalen Flughafen Minsk.

4. Können Ausländer freizügig nach Russland gelangen, wo eine Visapflicht besteht? Werden die Grenzkontrollen verstärkt?
Der Erlass Nr. 8 des Präsidenten der Republik Belarus vom 09.01.2017 sowie der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 295 vom 24.07.2017 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 8 vom 09.01.2017 regulieren nicht das Einreiseregime in die Russische Föderation. Wie auch bisher, ist für Bürger von Drittstaaten ein gültiges russisches Visum für die Einreise nach Russland erforderlich. Das Einreiseregime und die Grenzkontrollen erfolgen auf der Grundlage der Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5. Darf man bei Vorhandensein eines russischen Visums visafrei in die Republik Belarus einreisen und dann nach Russland weiterreisen?
Nein, die bisherigen Regelungen bleiben unberührt, für eine Weiterreise nach Russland ist ein belarussisches Visum oder ein belarussisches Transitvisum erforderlich.
Die Nichtbeachtung führt zu einem Ordnungsstrafverfahren.

6. Mit welchen Dokumenten können Touristen über den Flughafen einreisen? Die Bürger der Europäischen Union reisen mit Personalausweisen. Sind diese für Belarus zugelassen?
Für die Einreise in die Republik Belarus im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs über den Nationalen Flughafen Minsk sind folgende Dokumente erforderlich:


ein gültiger Pass oder anderes gleichwertiges Ersatzdokument, dass für den Grenzübertritt bestimmt ist und von einer zuständigen Behörde des Staates ausgestellt wurde, dessen Staatsangehörigkeit der Inhaber besitzt. Dieses Dokument muss bei der Ausreise aus der Republik Belarus noch mindestens 3 Monate gültig sein (Auslandsreisepass). Personalausweise sind für den Grenzübertritt nicht zugelassen.
eine Versicherungspolice, Versicherungskarte oder ein anderes Dokument, das die Existenz einer Krankenversicherung gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus bestätigt. — für Bürger von Staaten, die im Erlass mit „*“ markiert sind, muss im Pass ein Schengen-Multivisum vorhanden sein sowie ein Rückflugticket ab dem Nationalen Flughafen Minsk.

Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in und für die Rückreise aus der Republik Belarus zu verfügen. Die finanziellen Mittel können in nationaler Währung oder in frei konvertierbarer Währung vorgehalten werden und müssen am Tag der Einreise den zwei in Belarus geltenden Basissätzen pro Tag des Aufenthaltes entsprechen.

7. Kann man auf dem Flughafen Minsk eine Krankenversicherung kaufen?
Auf dem Nationalen Flughafen Minsk ist es möglich rund um die Uhr Krankenversicherungspolicen zu kaufen, die für die Republik Belarus gelten.

8. Genügt zum Nachweis der finanziellen Mittel ein Kontoauszug in Euro? Bei einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen müsste man 27 Rubel*2*30 Tage = 1620 Rubel vorhalten, das entspricht etwa 530 Euro?
Der Nachweis der finanziellen Mittel kann gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus auch auf andere Weise erfolgen.
Ihre Berechnungen sind korrekt.

9. Müssen sich ausländische Touristen registrieren lassen wenn sie nach Belarus einreisen?
Gemäß dem Gesetz der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus“, soll sich ein Ausländer innerhalb von zehn Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seinen tatsächlichen Aufenthalt registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels, Sanatorien etc. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind. Man sich kann auch kostenlos online über https://portal.gov.by/ registrieren.

10. Ist eine Hotelbuchung oder anderer Nachweis des Wohnorts für eine 30-tägige Einreise erforderlich oder kann bei den Freunden übernachten?
Im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs ist kein Nachweis des Wohnorts erforderlich, Ausländer dürfen den Wohnort selbst wählen.

11. Gehören der Anreise- und Abreisetag zu den Aufenthaltstagen?
Ja. Falls die Einreise am 1. August war, soll die Abreise spätestens am 30. August erfolgen.

13. Wer zählt die 30 Tage? Wer kontrolliert ob die Aufenthaltsdauer eingehalten wurde?
Bei der Einreise nach Belarus im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs vermerkt die Grenzpolizei der Republik Belarus im Reisepass den Zeitpunkt und das Datum der Einreise. Mit dieser Eintragung werden die 30 Tage berechnet. Bei der Ausreise erfolgt ein analoger Vermerk und somit wird offensichtlich, ob die Aufenthaltsdauer eingehalten wurde.

14. Was geschieht, wenn sich eine Person länger als 30 Tage in Belarus aufhält?
Im Falle einer Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird gegen den Ausländer ein Ordnungsstrafverfahren gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Belarus eingeleitet.

15. Kann bei einem Krankenhausaufenthalt der Aufenthaltszeitraum bzw. der visafreie Aufenthalt verlängert werden?
Im Falle von Krankheit, Naturkatastrophen oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände, die eine Ausreise aus der Republik Belarus innerhalb der vorgesehenen Frist unmöglich machen, muss der Ausländer oder sein Vertreter bei den Organen des Innenministeriums die Verlängerung des Aufenthalts beantragen.
Bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erteilt das Innenministerium ein Visum zur Ausreise aus der Republik Belarus.
Die Ausreise kann in diesem Fall über jeden beliebigen Grenzübergang der Republik Belarus erfolgen.

16. Haben Inder mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigungen in der EU auch den Anspruch auf visafreie Einreise?
Nein, ein Visum eines EU Mitgliedstaates mit einem Vermerk über die Einreise ist erforderlich, um visafrei einzureisen.

17. Kann man während des Aufenthaltes in Belarus ein 90-Tage / ein langfristiges Visum beantragen?
Nein, Visa können nur durch Botschaften oder Konsulate der Republik Belarus im Ausland erteilt werden.

18. Wie oft darf man im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs in Belarus einreisen?
Beliebig oft, jedoch die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus beträgt 90 Tage im Kalenderjahr.

19. 30 Tage ohne Visum ist eine begrüßenswerte Veränderung. Kann in absehbarer Zeit auch die Einreise mit dem Zug erfolgen?
Solche Pläne gibt es zurzeit nicht.

Bitte beachten Sie auch Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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