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Migrationskarte

Ab 1. November 2006 ist für die Einreise ausländischer Bürger in die Republik Belarus neben einem gültigen Visum die einheitliche Migrationskarte erforderlich.

Die Migrationskarte wird den ausländischen Staatsbürgern im Flug- und Schiffsverkehr von den Mitgliedern der Besatzung, in den Zügen und Bussen vom Fahrpersonal, im Fahrzeugverkehr von den Beamten der zuständigen Staatsbehörden kostenfrei ausgegeben.

Die Migrationskarte wird in den Konsularstellen der Republik Belarus nicht ausgestellt!

Ausländische Staatsbürger füllen beide Teile der Migrationskarte (Teil A und Teil B) deutlich und leserlich mit Blockbuchstaben vor dem Beginn der Grenzkontrolle aus und legen sie bei der Einreise einem belarussischen Grenzschutzbeamten samt Reisepass (bzw. anderen Reisedokumenten) vor.

Der Teil B der Migrationskarte mit dem Einreisevermerk soll von dem ausländischen Staatsbürger während des Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Belarus aufbewahrt und an einen belarussischen Grenzschutzbeamten bei der Ausreise abgegeben werden.

Verlust bzw. Beschädigung der Migrationskarte während des Aufenthalts in der Republik Belarus soll innerhalb von 3 Arbeitstagen einer Territorialstelle der zuständigen Behörde gemeldet werden, wo anschließend ein Duplikat ausgestellt wird.

Belarusian Diplomatic Missions

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