Fotokriterien
Format
Bildgrösse 35 x 45 mm (ohne Rand). Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 29 mm, höchstens 34 mm. Bei einer Person mit voluminösem Haar darf die Gesichtshöhe von 29 mm nicht unterschritten werden. Es ist wichtiger, das Gesicht in der richtigen Grösse abzubilden als die vollständige Frisur (die Haare dürfen ausnahmsweise den Rand überschreiten). Bei Kindern unter 11 Jahren muss die Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke mindestens 23 mm betragen.
Körperhaltung, Kopfposition, Gesichtsausdruck und Blickrichtung
Person muss gerade vor der Kamera sitzen (Schultern gerade) und direkt in die Kamera blicken (Frontalaufnahme). Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt). Nase auf der gekennzeichneten Vertikal-Mittellinie der Schablone. Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern). Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt !). Keine Hand und kein Gegenstand (z.B. Pfeife) im Gesicht. Auch bei Kindern darf weder eine andere Person noch ein Gegenstand auf dem Foto ersichtlich sein.
Brillenträger
Augen dürfen nicht durch Brillengestelle verdeckt werden. Keine Spiegelung der Brillengläser. Keine getönten Gläser oder Sonnenbrille. Bei Sehbehinderten sind verdunkelte Brillengläser gestattet.
Ausleuchtung, Schärfe und Kontrast
Foto muss scharf und kontrastreich sein. Ausleuchtung gleichmässig (keine Schatten im Gesicht). Natürliche Hauttöne. Keine Spiegelung auf der Haut (hot spots) und keine roten Augen.
Hintergrund !
Hintergrund einfarbig, einheitlich und neutral; keine Schatten. Klare Trennung zwischen Hintergrund und Kopf.
Kopfbedeckung
Grundsätzlich nicht erlaubt. Kein Stirn- oder augenfälliges Haarband oder auf den Kopf geschobene Brille etc. Ausnahmen sind nur aus nachgewiesenen medizinischen oder religiösen Gründen gestattet (bei Ordensfrauen oder Personen, die einer Glaubensgemeinschaft angehören, die das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit vorschreibt). In diesem Fall gilt: Das Gesicht muss mindestens von der unteren Kinnkante bis zum Haaransatz erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.