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WAS DARF MAN NACH BELARUS ZOLLFREI EINFÜHREN

 

WAS DARF MAN NACH BELARUS ZOLLFREI EINFÜHREN 

Der eine reist ohne Gepäck. Der andere, im Gegenteil, nimmt viel Gepäck mit, indem er denkt: Lieber komme ich nach Hause nicht ausgepackt, dafür werde ich aber alles berücksichtigen.

Es entstehen keine Probleme an der belarussischen Grenze bei den vorsorglichen Reisenden, wenn man eine Reihe einfacher Regeln einhält.

WIEVIEL GELD DARF MAN MITNEHMEN

Die Summe des Bargeldes und/oder Reiseschecks, die Sie mitnehmen dürfen, ist unbegrenzt. Wenn Sie mehr als $10 Tsd. Dollar im Gegenwert einmalig einführen, müssen Sie diese Summe einfach in der Zollerklärung für Fahrgäste angeben.

In der Zollerklärung müssen auch – wenn vorhanden – folgende Geldinstrumente angegeben werden (ausgenommen der oben genannten Reiseschecks):

♦Wechsel,

♦Bankschecks,

♦Wertpapiere in Dokumentarform, die die Zahlungsverpflichtung des Emittenten (Schuldners) bestätigen, in denen die Person, an die ausgezahlt wird, nicht angegeben ist.

WIE VIELE PERSÖNLICHE SACHEN WERDEN OHNE ZOLLGEBÜREN DURCHGELASSEN

Man zahlt keine Gebühr, wenn das Gesamtgewicht der Ware für persönliche Nutzung im Gepäck 50 kg nicht überschreitet und ihr Gesamtwert nicht mehr als €1500 beträgt.

Diese Norm gilt auch für Alkoholgetränke, Bier, Tabak und Tabakwaren. Dabei darf man nicht mehr als 3 Liter Alkoholgetränke, 200 Zigaretten (oder 50 Zigarren (Zigarillos) oder 250 Gramm Tabak) einführen. Die Einfuhr von Alkoholgetränken und Tabakwaren ist für Kinder unter 18 Jahren verboten.

Wenn das Gepäckgewicht 50 kg überschreitet, muss man für jedes überschüssige Kilo 30% (nicht weniger als 4 Euro für 1 kg) vom Zollwert der eingefahrenen überschüssigen Waren bezahlen.

Für überschüssige Alkoholgetränke gibt es den anderen Satz — €10 für 1 Liter, aber mehr als 5 Liter erlaubt das Zollamt nicht.

Es gibt auch gebrauchte Waren, für die die Norm von 50 kg und €1500 nicht gilt. Zur Ergänzung zum oben beschriebenen Gepäck können Sie ohne Gebühr (in der Menge, die man für die Benutzung im Zeitraum des provisorischen Aufenthalts braucht) Folgendes einführen: Juwelierwaren, Gesundheitsartikel, tragbare Musikinstrumente, Kinderwagen und Automobilsitze, Rollstuhl, Inventar und Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysatoren und analogische medizinische Geräte, sowie Verbrauchsstoffe für die.

Man daef zollfrei je eine Einheit von Foto-, Video-, Bildaufnahmekameras, tragbaren Filmprojektoren, Projektoren für Dias, tragbaren Tonaufnahme- und Wiedergabegeräten (einschließlich Diktiergeräte), DVD-Players, tragbaren Rundfunkempfängern,  Flash-Players, Fernsehgeräten (mit der Diagonale des Bildschirmes nicht mehr als 42 cm), Aktentaschenrechnern einführen.

Ausnahmen sind Handys: zollfrei kann man zwei Handys einführen. Das Zubehör für Technik muss der Menge entsprechen, die für die Nutzung während der Reise notwendig ist. Inwiefern das Gepäck den Anforderungen entspricht, bestimmen die Mitarbeiter des Zollamtes, indem sie von ausführlichen methodischen Empfehlungen ausgehen.

WAS MAN BERÜCKSICHTIGEN MUSS, WENN MAN MIT AUTO FÄHRT

Die Ausländer können ein Auto oder ein Motorrad in Belarus ohne Entrichtung von Zoll und Gebühren für die Frist von 1 Jahr einfahren. Dabei beträgt die primäre Frist 3 Monate, nach dem Ablauf dieser Frist muss man sich an das Zollamt für die Verlängerung wenden.

Die provisorisch eingeführten Transportmittel können auf dem Gebiet der Zollunion (neben Belarus gehören dazu noch die Russische Föderation und Kasachstan) nur durch die Personen gebraucht werden, die diese eingeführt haben.

Bis zum Ablauf der einjährigen Frist muss man das Auto entweder aus dem Gebiet der Zollunion ausführen oder, nachdem man alle vorgesehenen Gebühren bezahlt hat, das Auto verkaufen oder schenken usw.

Bei der Einreise nach Belarus braucht man für Kraftstoff, der sich im  Tank des Autos/Motorrades befindet, und für die zusätzlichen 10 Liter in einem Sonderbehälter keine Zollgebühren zu zahlen.

WAS MAN NICHT EINFÜHREN DARF

Suchtmittel, psychotrope Stoffe und ihre Präkursore können nach Belarus ausschließlich in Form von Arzneimitteln zum persönlichen Gebrauch nach der medizinischen Indikation in begrenzten Mengen eingeführt werden. Die Notwendigkeit der Anwendung muss durch entsprechende Dokumente begründet werden.

Zur Liste der zur Einfuhr verbotenen Waren gehören auch gedruckte und audiovisuelle Materialien, die folgendes enthalten:

♦ Aufrufe zur Durchführung der extremistischen und terroristischen Tätigkeit oder öffentliche Rechtfertigung des Terrorismus;

♦ Pornographie;

♦ Agitation, wenn diese unter Verletzung der Gesetzgebung der Länder  der Zollunion über Wahlen und Referenden hergestellt oder verbreitet werden;

♦ Propaganda von Naziregalien oder -symbolik (bzw. Objekten, die ihnen bis zum Verwechseln ähnlich sind).

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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