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REISE NACH BELARUS MIT KINDERN

 

EINREISEVISUM

Die Einreise nach Belarus minderjähriger Kinder, die Staatsbürger von ausländischen Staaten sind, erfolgt nur mit einem gültigen Pass (oder einem anderen Dokument, das für Auslandsreise bestimmt wird), sowie mit einem gültigen Visum.

Im Fall der Eintragung in das Einreisevisum der Eltern, die zusammen mit Kindern fahren, und in ihren Pass eingetragenen minderjährigen Kindern, müssen im Pass die Fotos der Kinder unbedingt vorhanden sein.

Die Kinder unter 16 Jahren bekommen ein Visum unentgeltlich, mit Ausnahme von einigen ausländischen Einrichtungen, wo die Gebühr für Unkosten, die mit der Erteilung des Visums verbunden sind, erhoben wird.

ALTER DER VOLLÄHRIGKEIT

Das Alter der Volljährigkeit in Belarus ist 18 Jahre. Für Minderjährige sind verboten: Verkauf von Alkoholgetränken und Tabakerzeugnissen, Besuch von Veranstaltungen in Nachtclubs sowie Eintritt in Spielkasinos.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung gilt in Belarus die Verpflichtung für die Eltern (Vormünder, Pfleger), die Kinder unter 16 Jahre von 23.00 bis 6.00 außerhalb der Wohnung zu begleiten oder ihre Begleitung von volljährigen Bürgern zu sichern. Im Fall der Auffindung der Kinder unter 16 Jahren an den öffentlichen Plätzen in der Nachtzeit ist gegen ihre Eltern und die Personen, die die Eltern ersetzten, die administrative Verantwortung bestimmt.

FAHRTEN UND BEFÖRDERUNGEN

Die Führung des Personenwagens in Belarus ist den Personen ab 18 Jahren erlaubt, des Mopeds und Skooters – ab 16 Jahren (beim Vorhandensein des nationalen Führerscheins vom internationalen Muster).

Für die Züge innerhalb des Landes wird für ein Kind unter 5 Jahren, das zusammen mit einem Erwachsenen fährt, ein kostenloser Fahrausweis ausgestellt. Pro Fahrgast kann nur ein Kind unter 5 Jahren unentgeltlich fahren. Für Kinder von 5 bis 10 Jahren gibt es Kinderfahrkarten. Der Preis einer Kinderfahrkarte beträgt etwa 35% vom Preis der Fahrkarte für Erwachsene (tatsächlicher Preis wird bei der Buchung der Plätze berechnet). Die Fahrt der Kinder unter 10 Jahren ohne Begleitung von Erwachsenen ist in den Zügen der Belarussischen Eisenbahn verboten.

Die Beförderung mit Flugzeugen der Nationalen Luftverkehrsgesellschaft „Belavia“ wird für Kinder unter 2 Jahren – ohne Kauf eines eigenen Sitzplatzes – mit dem Rabatt von 90%, für Kinder von 2 bis 12 Jahren – mit dem verbindlichen Kauf eines Sitzplatzes – mit dem Rabatt von 25% gewährt.

Die Fahrt mit Bussen zwischen den Städten von Belarus erfolgt folgenderweise: für Kinder unter 5 Jahren – unentgeltlich, ohne einen eigenen Sitzplatz; für Kinder von 5 bis 10 Jahren – mit dem eigenen Sitzplatz und Rabatt von 50%.

Die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Minsk ist für die Ausländer unter 6 Jahren unentgeltlich.

Gemäß der gültigen Straßenverkehrsordnung, wird bei der Beförderung der Kinder unter 12 Jahren am Hintersitz des Personenwagens empfohlen, das spezielle Kinderrückhaltesystem – Kindersitz – zu gebrauchen. Der volljährige Fahrgast am Hintersitz kann ein Kind unter 12 Jahren auf den Schoß unter der Bedingung nehmen, dass der Fahrgast angeschnallt ist.

AUFENTHALT

Der Aufenthalt in den meisten Hotels von Belarus ist für Kinder unter 8 Jahren unentgeltlich. Die zusätzlichen Bedingungen des Aufenthalts muss man in jedem einzelnen Hotel präzisieren.

BESUCH VON KULTURELLEN EINRICHTUNGEN

Während des Besuchs der Kultureinrichtungen von Belarus werden für Kinder, die von den Eltern begleitet werden, in der Regel Rabatte auf Eintrittskarten abhängig vom Alter bis 100% gewährt. Der Besuch des Zoos in Minsk ist für Kinder unter 5 Jahren unentgeltlich. Zu den Vorstellungen des Belarussischen staatlichen Zirkus ohne Einkauf der Eintrittskarte werden Kinder unter 3 Jahren in der Begleitung der Elter zugelassen (ein Kind pro Elternteil).

MEDIZINISCHE BETREUUNG

Die medizinische Betreuung (planmäßige medizinische Betreuung, Rettungsdienst, dringliche medizinische Hilfe) von allen Ausländern (unabhängig vom Alter) wird gegen Entgelt durchgeführt. Die Ausnahmen sind die Ausländer aus Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft unabhängiger Staaten.

Für die Pflege von Säuglingen und kleinen Kindern (in Windeln wickeln, Stillen) gibt es in vielen großen Einkaufszentren, Bahnhöfen und Flughäfen von Belarus die sog. “Zimmer für Mutter und Kind”.

SUCHE

Im Fall des Verlustes eines Kindes in Belarus muss man Telefonnummer 102 wählen. Die Suche verlorener Bürger (einschließlich ausländischer) erfolgt auch per Vertauenstelefon des Ministeriums für innere Angelegenheiten von Belarus: +375 17 218 72 22.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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