1.Die erforderlichen Unterlagen vorbereiten
|
|
Reisepass
|
Anforderungen an den Reisepass:
- der gültige Reisepass im Original
- Gültigkeit des Passes: mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums
- wenigstens 2 freie Seiten für Visa
- keine inoffiziellen Anmerkungen und Korrekturen
- der Reisepass muss unbeschädigt sein
|
Visumantrag
|
- offizielles Formular
- Hinweise zum Ausfüllen – bitte, unbedingt lesen
- ein Exemplar im Original (die Kopien werden nicht akzeptiert!), vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben (für die Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter)
- alle Felder sollen ausgefüllt werden (von Hand oder am Computer), deutlich und lesbar
|
Aktuelles Foto, aufgeklebt auf dem Antragsformular
|
- ein Exemplar
- Größe: 35 x 45 mm
- von vorn fotografiert, vor glattem, hellem Hintergrund
- hohe Auflösung
- ohne Knicke und Beschriftung auf der Bildseite
- biometrisches Foto (das Gesicht macht 70-80 % des Fotos aus)
- nicht älter als 6 Monate
|
spezielle Unterlagen
|
- Kopie des Visums des Zielstaates
- wenn für das Zielland kein Visum erforderlich ist, muss die Vorlage von Fahrkarten, Flugtickets oder Busfahrkarten oder deren Buchungsbestätigung erfolgen.
|
für die ehemaligen Staatsbürger der Republik Belarus und die gebürtigen Belarussen
|
|
für die Personen, die in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind, eine der Unterlagen:
|
|
für die Minderjährigen, deren Mutter oder Vater in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind
|
Falls die Minderjährigen früher die belarussische Staatsangehörigkeit hatten: Kopie der Ausbürgerungsurkunde
Ansonsten die folgenden Unterlagen:
- Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen
- Kopien der wichtigsten Seiten (mit Passfoto) der Pässe von den Eltern
- Kopie des Dokumentes, das den Verlust der vorherigen Staatsangehörigkeit der Eltern bestätigt
|
Kopie des aktuellen Nachweises der Reisekrankenversicherung mit allen erforderlichen Angaben
|
Kopie der Krankenversicherungspolice der Unternehmen BELGOSSTRAKH oder BELEKSIMGARANT
oder
Kopie des aktuellen Nachweises der ausländischen Reisekrankenversicherung mit allen erforderlichen Angaben:
- Name, Adresse, Telefon der Versicherungsgesellschaft;
- Name und Vorname von jedem/jeder Einreisenden;
- Geltungsbereich: die Republik Belarus / weltweit;
- Versicherungszeitraum: mindestens wie die Dauer des Visums;
- Versicherungssumme: mindestens 10000 Euro
|
die Quittung über die Bezahlung des beantragten Visums
|
siehe die Informationen zur Bezahlung von Visa unten
60 Euro — für die Schweizerische Staatsbürger
Die Bezahlung ist möglich nur per Banküberweisung
oder per Internet-Banking (Ausdruck oder Kontoauszug erforderlich)
Kreditkarten und Bargeld werden nicht akzeptiert
Unsere Bankverbindungen:
Credit Suisse AG
CH-Muri bei Bern (0520)
Konto: 482873-92-1 (Euro)
IBAN: CH24 0483 5048 2873 9200 1
Begünstigter: Ambassade de la Republique du Belarus
Quartierweg 6
3074 Muri bei Bern
|
ein frankierter Rückumschlag mit Empfängeradresse
|
Falls die Unterlagen per Post gesendet werden
Für die Rücksendung der Reisepässe außerhalb der Schweiz werden ausländische Briefmarken sowie die International Postal Coupons nicht akzeptiert
|
2. Die Visaunterlagen an die Konsularvertretung übermitteln
|
Informationen über die Art der Vorlage der Dokumente (persönlich oder per Post), Kontaktdaten und Arbeitszeiten
|
WICHTIGE INFORMATIONEN über die Fristen und Verfahren der Visaerteilung
Die Bearbeitungsfrist für einen Visumantrag beträgt 5 Arbeitstage nach Vorlage des kompletten Satzes der Unterlagen (2 Arbeitstage – für Express-Visa). Für die Ausstellung von Express-Visa wird die doppelte Gebühr erhoben.
Es werden keine Auskünfte über den Stand der Bearbeitung und Entscheidungen bezüglich Visaerteilung erteilt.
Die Bearbeitung von per Post eingereichten Visumanträgen fängt erst dann an, wenn sie komplett sind und den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Dauer der postalischen Zustellung wird der Bearbeitungszeit der Unterlagen nicht zugerechnet. Die Visumunterlagen sind frühzeitig vor der Einreise einzureichen.
Falls die Unterlagen per Post gesendet werden, soll ein frankierter Rückumschlag mit Empfängeradresse beigelegt werden. Die ohne frankierte Rückumschläge eingereichte Post wird den Antragstellern nicht zurückgesendet. Bezüglich der Abholung oder Rücksendung der Unterlagen wenden Sie sich, bitte, persönlich an die Konsularabteilung.
Die Konsularabteilung haftet nicht für die Einhaltung der Zusendungstermine und für Aushändigung der Post. Sollen Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich, bitte, an die zuständigen Postämter.
Die den Anforderungen nicht entsprechenden Visumunterlagen (fehlende und unvollständige Visumanträge, Pässe, Fotos, andere Unterlagen) werden den Antragstellern ohne Bearbeitung zurückgewiesen.
Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, persönliche Einreichung der Unterlagen sowie zusätzliche Unterlagen, falls notwendig, zu verlangen.
Die Entscheidung über die Erteilung eines Einreisevisums ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
|